Selbstverständlich müssen wir uns an die Bestimmungen laut Jugendschutzgesetz halten.
Alle Partys, die im Lindenpark stattfinden, sind P18, d.h. auch mit einem Elternzettel dürfen wir Unter-18-Jährige nicht reinlassen. Einzige Ausnahme: wir haben das in der Veranstaltungsbeschreibung explizit für eine jüngere Zielgruppe ausgeschrieben z.B. bei Kinder- oder Jugendpartys. Anders sieht es aus; bei der Teilnahme an Konzerten.
Laut Jugendschutzgesetz treffen folgende Sperrzeiten für Euch zu:
• unter 14 Jahre: bis 20 Uhr
• unter 16 Jahre: bis 22 Uhr
• unter 18 Jahre: bis 24 Uhr
• ab 18 Jahre: Macht, was Ihr wollt – Ihr seid erwachsen!
Mit einem „Elternzettel“ und einem begleitendem Erziehungsbefugten (Person ab 18 Jahre) könnt ihr am Konzert teilnehmen, auch wenn dieses zeitlich über Eure gesetzlichen Sperrfristen reicht. Der „Elternzettel“ muss folgendes beinhalten: Tag und Name der Veranstaltung, Name des Erziehungsbefugten und die Unterschriften von Eurem Erziehungsberechtigtem (i.d.R. Muddi oder Vaddi) und Eurem Erziehungsbefugten (z.B. die große 20jährige Schwester).