Selbstverständlich müssen wir uns an die Bestimmungen laut Jugendschutzgesetz halten. Das Gesetz unterscheidet zwischen Tanzveranstaltungen und Konzerten.
Partys sind Tanzveranstaltungen und werden von uns in der Regel für Gäste ab 18 Jahren durchgeführt. Dies liegt vor allem daran, dass die Unterscheidung zwischen Gäste unter und über 18 Jahren im Partygeschehen große Probleme bereitet, nach Gesetzesvorgaben für uns als Veranstalter jedoch verpflichtend ist. Wir führen daher auch Partys durch, die wir explizit für eine jüngere Zielgruppe realisieren und dies auch so ankündigen. Hier ist die Teilnahme bereits ab 16 Jahren möglich, jedoch müssen Gäste, die jünger als 18 Jahre sind, zwingend eine Erziehungsberechtigung vorlegen. Infos hierzu findet Ihr in den jeweiligen Veranstaltungsdetails auf unserer Website.
Anders sieht es aus bei der Teilnahme an Konzerten. Hier gelten folgende Regeln:
• unter 14 Jahre: Besuch nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Sorgeberechtigten
• unter 16 Jahre: eigenständiger Besuch bis 22 Uhr möglich. Achtung: das Alter muss mit einem Lichtbildausweis nachgewiesen werden!
• unter 18 Jahre: eigenständiger Besuch bis 24 Uhr. Achtung: das Alter muss mit einem Lichtbildausweis nachgewiesen werden!
• ab 18 Jahre: Macht, was Ihr wollt – Ihr seid erwachsen!
Im Alter von 14 bis 18 Jahren ist mit Begleitung durch eine sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person über 18 Jahren der Besuch auch über die Zeitgrenzen hinaus möglich. Werden die Jugendlichen nicht durch Mutter oder Vater begleitet, ist eine Erziehungsbeauftragung notwendig. Diese muss folgendes beinhalten: Tag und Name der Veranstaltung, Name des Erziehungsbefugten und die Unterschriften von Eurem Erziehungsberechtigtem (i.d.R. Muddi oder Vaddi) und Eurem Erziehungsbefugten (z.B. die große 20jährige Schwester).